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Gefahrgutberatung

Wenn Gefahrstoffe Ihr Betriebsgelände verlassen, gelten die Vorschriften des Transportrechts – insbesondere die des Gefahrgutrechts. Da beim Transport von Gefahrgütern die Risiken für Mensch und Natur groß sein können, müssen Sie im Vorfeld für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sorgen und insbesondere betriebliche Verantwortlichkeiten eindeutig regeln.

Die Einhaltung des Gefahrgutrechts wird streng überwacht. Festgestellte Mängel und Zuwiderhandlungen können Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr „Gefahrgutgeschäft“ effizient und nach geltendem Recht abzuwickeln. Profitieren Sie durch unsere langjährige Erfahrung. Wir helfen, Ihre Risiken zu minimieren.

Beauftragen Sie uns als Gefahrgutberater bzw. Gefahrgutbeauftragten gemäß GbV!

Unsere Leistung:

  • Wir überwachen und dokumentieren gefahrgutrelevante Geschäftsvorgänge.
  • Wir beraten Sie umfassend zu allen Verkehrsträgern der Gefahrgutbeförderung.
  • Wir liefern Handlungsempfehlungen und Konzepte für eine effiziente Gefahrgutabwicklung.
  • Wir beraten Sie im Falle eines anhängenden Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahrens.
  • Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten nach GbV.